5 Ausbildung ohne Berufslehre (Art. 32)

Erwerb des Fähigkeitszeugnisses Gewebegestalter*in EFZ ohne Berufslehre; Artikel 32/34 BBV

Sie interessieren sich für einen Lehrabschluss nach Artikel 32 (ehemals Art. 41) des Berufsbildungsgesetzes, berufsbegleitend, als Zweitausbildung oder weil Sie schon über vielfältige praktische Weberfahrung verfügen.
Alle Informationen zur Ausbildung finden Sie hier

Bei einer Ausbildung nach Art 32/34 BBV gibt es zusätzlich Einiges zu beachten, die Informationen dazu entnehmen Sie bitte im nachfolgenden Dokument zum runterladen.
Informationen zum Abschluss nach Art. 32

Praktikumsstellen und Begleitung Art. 32